Kosten & Versicherung

    Physiotherapie wird in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen.

    Ich bin anerkannt von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen.

    Krankenkassen (Grundversicherung)

    Die Kosten der Physiotherapie werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

    • Ärztliche Verordnung erforderlich
    • Pro Verordnung maximal 9 Sitzungen
    • Bei Bedarf Verlängerung durch Arzt möglich
    • Franchise gemäss Ihrem Versicherungsvertrag
    • Direktabrechnung mit Versicherung

    Unfallversicherung (UVG)

    Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten vollständig.

    • Ärztliche Verordnung erforderlich
    • Keine Kostenbeteiligung für Sie
    • Arbeitsunfälle und Freizeitunfälle
    • Direktabrechnung mit Versicherung

    Kosten für Domizilbehandlungen

    Wenn der Arzt explizit eine Domizilbehandlung verordnet, werden auch diese Kosten von der Grundversicherung übernommen.

    • Ärztliche Verordnung mit Domizil-Vermerk erforderlich
    • Gleiche Konditionen wie Praxisbehandlung
    • Direktabrechnung mit Versicherung

    Information zur Zusatzversicherung

    Physiotherapie wird vollständig über die Grundversicherung abgerechnet. Eine Zusatzversicherung ist für physiotherapeutische Behandlungen nicht erforderlich und bietet keine zusätzlichen Leistungen in diesem Bereich.

    Wichtige Hinweise

    Bei Fragen zur Kostenübernahme empfehle ich Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung zu erkundigen. Gerne unterstütze ich Sie auch bei administrativen Fragen.

    Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann die Sitzung in Rechnung gestellt werden.

    Cookie-Hinweis

    Mir ist Ihre Privatsphäre wichtig. Daher werden keine Cookies gesetzt.